Pressemitteilung der CDU Ratsfraktion
09.02.2012Wohnsitz und Wählbarkeit
Bevor wir weiter über fiktive Postkästen und Scheinadressen sprechen, fordern wir jetzt eine schnellstmögliche Sachaufklärung. Aus diesem Grund werden wir den Oberbürgermeister anschreiben. Die CDU-Ratsfraktion möchte wissen, ob es überhaupt zulässig ist, dass man sich in einem Stadtbezirksrat wählen lässt, wenn man dort nur mit Zweitwohnsitz gemeldet ist. Außerdem hinterfragen wir, wie im Vorfeld einer Wahl überprüft wird, wer sich wo zur Wahl stellen kann und am wichtigsten, was der Oberbürgermeister in dieser Angelegenheit unternehmen wird, so Seidel.
Falls hier gesetzliche Vorschriften ausgehebelt worden sind, wäre das in meinen Augen sehr bedauerlich. In dem kleinsten kommunalen Parlament, den Stadtbezirksräten, halte ich eine Zugehörigkeit und eine feste Verwurzelung im Stadtbezirk für unerlässlich, um gute Politik vor Ort zu betreiben, so Seidel abschließend.
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